R-Sätze nach der Gefahrstoffverordnung

Die R-Sätze geben Auskunft über die Handhabung und Verwendung einer gewissen Chemikalie unter Berücksichtigung der Eigenschaften und Gefährlichkeit.

R-Sätze

  • R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich
  • R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich
  • R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
  • R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen
  • R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig
  • R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig
  • R 7 Kann Brand verursachen
  • R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
  • R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen
  • R 10 Entzündlich
  • R 11 Leichtentzündlich
  • R 12 Hochentzündlich
  • R 14 Reagiert heftig mit Wasser
  • R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
  • R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen
  • R 17 Selbstentzündlich an der Luft
  • R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich
  • R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden
  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • R 23 Giftig beim Einatmen
  • R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut
  • R 25 Giftig beim Verschlucken
  • R 26 Sehr giftig beim Einatmen
  • R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
  • R 28 Sehr giftig beim Verschlucken
  • R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
  • R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden
  • R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
  • R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen
  • R 34 Verursacht Verätzungen
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen
  • R 36 Reizt die Augen
  • R 37 Reizt die Atmungsorgane
  • R 38 Reizt die Haut
  • R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
  • R 40 Irreversibler Schaden möglich
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden
  • R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  • R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Verschluß
  • R 45 Kann Krebs erzeugen
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen
  • R 48 Gefahr ernster Gesundheitschäden bei längerer Exposition
  • R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen
  • R 51 Giftig für Wasserorganismen
  • R 52 Schädlich für Wasseroganismen
  • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
  • R 54 Giftig für Pflanzen
  • R 55 Giftig für Tiere
  • R 56 Giftig für Bodenorganismen
  • R 57 Giftig für Bienen
  • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben
  • R 59 Gefärlich für die Ozonschicht
  • R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
  • R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

Kombinationen der R-Sätze

  • R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leichtentzündlicher Gase
  • R 15/29 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase
  • R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
  • R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
  • R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken
  • R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
  • R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
  • R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Hau
  • R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken
  • R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
  • R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
  • R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut
  • R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
  • R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut
  • R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
  • R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
  • R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
  • R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
  • R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
  • R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
  • R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
  • R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
  • R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen
  • R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut
  • R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken
  • R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken
  • R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
  • R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  • R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
  • R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
  • R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
  • R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
  • R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  • R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut
  • R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
  • R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
  • R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
  • R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
  • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
  • R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

Wichtiger Hinweis: Die Angaben dienen nur als Information und haben deshalb keine Grundlage einer Aktualität. Alle Angaben ohne Gewähr.

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